CDU Werther

Förderung von Ferienprogrammen in NRW wird fortgesetzt

Ausweitung der außerschulischen Angebote

In der vergangenen Woche gab das Ministerium für Schule und Bildung bekannt, dass die Förderung von außerschulischen Bildungsangeboten fortgesetzt und ausgeweitet wird.

Raphael Tigges MdL und Andrè Kuper MdLRaphael Tigges MdL und Andrè Kuper MdL

Durch einen entsprechenden Beschluss des Haushaltsausschuss im Landtag können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nun bis Ende des Jahres weitere Ferienprogramme planen und umsetzen.

„Durch die Fortsetzung der Ferienprogramme können noch mehr Schülerinnen und Schüler in den anstehenden Herbstferien von den außerschulischen Angeboten profitieren. Mit den zusätzlichen Bildungsangeboten unterstützt das Land die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien“, erklärt der Landtagsabgeordnete André Kuper.

Die Landesregierung NRW hat in diesem Jahr 75 Millionen Euro bereitgestellt, um Schülerinnen und Schüler, die von den Schulschließungen besonders stark betroffen waren, in den zurückliegenden Sommerferien zu unterstützen. Nun werden die verbliebenen Fördermittel auf die Herbstferien übertragen und bis zum Ende des Jahres 2020 zur Verfügung gestellt.

Die flexiblere Gestaltung der Programme erlaubt es nun, die außerschulischen Bildungsangebote auch außerhalb der Schulferien an Wochenenden durchzuführen. Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge.

„Mit der Ausweitung der Förderung auch an Wochenenden gibt es nun für die Schülerinnen und Schüler noch mehr Angebote zum Lernen und zum Erkunden der eigenen Talente, unabhängig von Leistungsstand oder Alter. Damit setzt die Landesregierung ein wichtiges Zeichen“, so der Landtagsabgeordneten Raphael Tigges.   

Bei den Ferienprogrammen handelt es sich um freiwillige außerschulische Angebote, die vor Ort von Trägern geplant und durchgeführt werden. Neben Bildungs- und Erziehungsangeboten wird es auch Programme zur individuellen fachlichen Förderung geben.

Folgende Programme können ab sofort beantragt werden:

Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote (z.B. Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)

https://url.nrw/Bildungs-und-Erziehungsangebote

Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)

https://url.nrw/Angebote-individuelle-fachliche-Foerderung

Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF

https://url.nrw/Individualangebote-haeusliches-Umfeld

Gruppenangebote, um mögliche entstandene Kompetenzdefizite auszugleichen für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen).

https://url.nrw/Angebote-berufsbildende-Schulen